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Probezeit Führerschein


Probezeit: Führerschein in Gefahr!
An Fahranfänger werden höhere Erwartungen geknüpft, als an ältere Führerscheininhaber. In dieser zweijährigen Probezeit wird der Führerschein bei bestimmtem wiederholten Fehlverhalten im Straßenverkehr wieder entzogen. Die Probezeit dauert insgesamt zwei Jahre. Halten sich Fahranfänger nicht an die Regeln während der Probezeit, ist der Führerschein in Gefahr und es werden teure Aufbauseminare (Nachschulungen) fällig.

Probezeit, Führerschein und Nachschulung
Nicht jeder kleine Verkehrsverstoß in der Probezeit führt auch gleich zu einer Nachschulung. Verkehrsvergehen, die mit einem Bußgeld von 40 Euro und mehr geahndet werden, ziehen eigentlich immer ein Aufbauseminar und mindestens einen Punkt in Flensburg nach sich.

Dies hat dann auch negative Konsequenzen auf die Probezeit. Diese verlängert sich nun nämlich automatisch zu 4 Jahren. Doch welche Verkehrsverstöße können überhaupt ein Aufbauseminar nach sich ziehen?

Hier finden Sie ein paar Beispiele:

• Übertretung der Höchstgeschwindigkeit um über 21 km/h
• Alkoholgenuss oder Drogen am Steuer, egal in welcher Menge!
• Missachtung von roten Ampeln oder Vorfahrt
• Falsches Überholen
• Straßenverkehrsgefährdung
unterlassene Hilfeleistung

Wann erfolgt die Aufforderung zum Aufbauseminar?
Nachdem ein Verkehrsverstoß begangen worden ist und der entsprechende Bußgeldbescheid zugestellt wurde, kann es unter Umständen mehrere Monate dauern, bis die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar mit der Post kommt. Wiegen Sie sich also nach einem Verstoß von über 40 Euro Bußgeld nicht in Sicherheit. Oft kommt der Brief dann, wenn man schon gar nicht mehr damit rechnet. Dieser enthält dann eine Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar mit einem konkreten Termin, an dem die Bescheinigung der Behörde vorliegen muss.

Vorsicht Probezeit: Führerschein kann bei Nichtteilnahme eingezogen werden
Ein Aufbauseminar kostet derzeit etwa 250 Euro. Wer also einen erheblichen Verkehrsverstoß begangen hat, sollte am besten schon im Voraus immer ein bisschen Geld zur Seite legen. Wird die Bescheinigung über das Aufbauseminar der Behörde nicht rechtzeitig vorgelegt, führt dies schließlich zum Entzug der Fahrerlaubnis. Diese wird dann erst wieder erteilt, wenn der Behörde die entsprechende Teilnahmebescheinigung vorgelegt wird. Da hilft auch nicht die Ausrede, man habe kein Geld für das Seminar zur Verfügung gehabt.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 20.05.2010, 12:05
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
aufbauseminar, führerschein, nachschulung, probezeit



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