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Privatsphäre


Die private Sphäre ist der Bereich einer Person, der nicht öffentlich ist, also der nur die eigene Person angeht.

Die Privatsphäre ist dabei besonders geschützt. Jeder hat ein Recht darauf, bei seinen privaten Angelegenheiten in Ruhe gelassen zu werden. Der Schutz der Privatsphäre ist in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geregelt. Die private Sphäre ist somit besonders geschützt, so dass Eingriffe einer besonderen Rechtfertigung bedürfen. Denn die Menschen sollen einen abgeschirmten persönlichen Bereich erhalten, indem sie sich frei und ungezwungen belegen können, ohne befürchten zu müssen, das dritte Sie beobachten oder von den beiden Kenntniserlangung.

Eine Ausprägung der Privatsphäre ist daher auch der Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) und das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG). Das Eindringen in die Privatsphäre wird auch als Lauschangriff bezeichnet.


Mitwirkende/Autoren: JuraForum-News, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraForum-News, 03.05.2010, 14:25
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
datenschutzrecht, grundrechte



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