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Pflichtverteidiger, Strafrecht, Strafprozessrecht


Wer hat Anspruch auf einen Pflichtverteidiger ?

Basisinformationen für Beschuldigte, Angeklagte und Angehörige.

Wer mit einem Strafverfahren rechnen muss oder gar bereits eine Anklage zugestellt bekommen hat, wird sich fast immer mit dem Gedanken auseinandersetzen, ob er einen Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung beauftragen soll. Da sich nicht jeder sofort einen Strafverteidiger leisten kann, stellt man sich in solch einer Situation häufig die Frage, ob eventuell ein Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers besteht.

Der Vorteil eines Pflichtverteidigers besteht zunächst darin, dass dieser seine Kosten nicht gegenüber dem Mandanten abrechnet, sondern gegenüber der Staatskasse. Wird der Mandant nicht freigesprochen sondern verurteilt, so wendet sich die Staatskasse anschließend an den Verurteilten und reicht diesem die Kosten des Pflichtverteidigers zusammen mit den sonstigen Gerichtskosten weiter. Mit anderen Worten: der Pflichtverteidiger ist also kein kostenloser Strafverteidiger. Der Betroffene muss die Kosten nach der Verurteilung also genauso tragen, wie bei der Verteidigung durch einen Wahlverteidiger. Allerdings sind Strafverteidiger häufiger bereit, dann eine Pflichtverteidigung zu übernehmen, wenn erkennbar ist, dass der Mandant nicht in der Lage sein wird, die Kosten der Verteidigung in absehbarer Zeit von sich aus zu begleichen.

Daher ist es für den Betroffenen durchaus wichtig zu wissen, wann er Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers hat. Die Voraussetzungen hierfür sind in § 140 der Strafprozessordnung geregelt. Danach besteht ein Anspruch immer dann, wenn die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt notwendig ist. Ohne sämtliche Voraussetzungen der Vorschrift an dieser Stelle wiederzugeben, sei als einfache Faustregel angemerkt, dass eine notwendige Verteidigung immer dann nahe liegt, wenn der Fall nicht einfach gelagert ist, eine höhere Strafe zu erwarten ist oder das Gesetz als Mindeststrafe eine Freiheitsstrafe von einem Jahr androht. Die Aufzählung, wann ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen. Auf der Info-Seite Pflichtverteidiger.net habe ich Ihnen jedoch eine umfassende Aufstellung aller Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung aufgezählt und ausführlich beschrieben. Wenn Sie die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung dort nachlesen, werden Sie auch wissen, wer einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger hat.


Mitwirkende/Autoren: JuraForum-News, webmaster
Erstellt von JuraForum-News, 13.05.2011, 12:25
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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