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| Eigenen Artikel verfassen PfandsiegelEin Pfandsiegel gem. § 808 II ZPO bewirkt genau das Gleiche, wie als wenn der Gerichtsvollzieher die gepfändete Sache in sein Gewahrsam nimmt. Gerade bei großen und sperrigen Gegenständen wird deshalb oftmals ein Pfandsiegel aufgeklebt. Wird das Pfandsiegel beschädigt oder gar zerstört, ist dies nach § 132 StGB strafbar. Darüber hinaus hat dies nicht zur Folge, dass die Pfändung rückgängig gemacht wird.
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| Stichworte |
| pfandrecht, pfändung, zivilrecht |
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