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Pfändungstabelle


Die Pfändungstabelle ist in § 850c ZPO gesetzlich geregelt. Sie erfasst alle zur Pfändung möglichen Arbeitseinkommen und Sozialleistungen.

Die Tabelle gibt darüber Auskunft, ab welchem Betrag gepfändet werden kann und in welcher Höhe eine Pfändung maximal vorgenommen werden darf. Um dabei die wirtschaftlichen Veränderung, wie zum Beispiel die Inflation zu berücksichtigen, muss nach § 850c Abs. 2a ZPO die Pfändungstabelle alle 2 Jahre angepasst werden.

Pfändungstabelle: http://www.kapitalwissen.de/pfaendungstabelle

Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster
Erstellt von JuraforumWiki, 02.12.2010, 10:58
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
0 Kommentare, 1.752 Zugriffe

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Stichworte
insolvenz, pfändung, privatinsolvenz



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