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| Eigenen Artikel verfassen Personenbedingte KündigungUnter einer Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung eines Arbeitgebers zu verstehen, mit der ein bestehendes Arbeitsverhältnis aufgelöst wird. Eine personenbedingte Kündigung bezieht sich meist auf Eignungsmängel oder krankheitsbedingte Ursachen des Arbeitnehmers. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Eine personenbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber ist allerdings erst möglich, wenn dieser zuvor untersucht hat, ob dem Arbeitgeber ein leidensgerechter Arbeitsplatz bereitgestellt werden kann. Kann der Arbeitgeber keinen leidensgerechten Arbeitsplatz bereitstellen oder verweigert der Arbeitnehmer einen zumutbaren Arbeitsplatz, dann kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Dazu müssen jedoch im Falle einer Kündigung folgende Voraussetzungen gegeben sein: Die Krankheit muss auch für die Zukunft eine negative Prognose aufweisen. Das heißt, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit auch zukünftig mit einer erheblichen Leistungsminderung des Arbeitnehmers zu rechnen ist und dadurch starke Beeinträchtigungen im anstellenden Unternehmen entstehen.
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| Stichworte |
| arbeitsrecht, kündigung, personenbedingte kündigung |
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