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| Eigenen Artikel verfassen Opt-inOpt-in Ist eine Regelung, bei dem der Verbraucher bei der Kontaktaufnahme mittels E-Mail zur Werbung oder bei einem Newsletter ausdrücklich zuvor sein Einverständnis hinsichtlich des Empfangs der E-Mails bestätigen muss. Rechtlich sicher ist hierbei nur das so genannte Double opt-in-Verfahren. Denn nur dieses entspricht § 7 UWG. Das Double-Opt-in-Verfahren läuft in der Regel wie folgt ab: der E-Mail-Empfänger trägt seine E-Mail in einen Newsletter Formular ein. Daraufhin bekommt er vom Newsletter System automatisch eine so genannte Bestätigung E-Mail zu gemailt. In dieser Bestätigung E-Mail ist ein Bestätigungslink enthalten, den der E-Mail-Empfänger klicken muss, um in das Newslettersystem aufgenommen zu werden. Alternativ denkbar ist hierbei ein System, bei dem der E-Mail-Empfänger die Bestätigungs-E-Mail direkt zurücksendet (replied). Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburgs (Az.: 312 O 362/08) obliegt dem E-Mail-Versender die Beweislast hinsichtlich der Einwilligungserklärung des E-Mail Empfängers. Unter Hinweis auf § 11 Abs. 4 UWG urteilten die Richter das die Einwilligung beziehungsweise die Einwilligungserklärung des E-Mail -Empfängers bis zu drei Jahre aufbewahrt werden müssen.
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