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| Eigenen Artikel verfassen NutzungsgenehmigungEine Nutzungsgenehmigung wird bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt. Liegt der Antrag vor, prüft die Bauaufsichtsbehörde, ob die für die Nutzungsgenehmigung entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Dies kann vor allem die Vereinbarung mit dem Bauplanungsrecht oder allgemeinen Baurecht sein. Hat die Bauaufsichtsbehörde nichts zu beanstanden, dann erteilt sie durch einen entsprechenden Verwaltungsakt die beantragte Nutzungsgenehmigung.
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| baurecht, öffentliches recht |
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