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Nutzungsänderung


Eine Nutzungsänderung ist ein Begriff aus dem öffentlichen Baurecht. Diese ist gegeben, wenn sich die Nutzung eines Gebäudes in der Gestalt ändern, dass neue Genehmigungsvorrausetzungen entstanden sind. Es bedarf also einer „wesentlichen“ Nutzungsänderung.

Die Nutzungsänderung wird als baurechtliches Vorhaben eingestuft. Dementsprechend ist erforderlich, dass das Vorhaben zulässig ist und eine Baugenehmigung vorliegt. Damit lässt sich festhalten, dass eine Nutzungsänderung grundsätzlich einer neuen Baugenehmigung bedarf. Ausnahmen zur Genehmigungspflicht regeln die einzelnen Landesgesetze.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster
Erstellt von JuraforumWiki, 01.10.2010, 10:15
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
0 Kommentare, 1.384 Zugriffe

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Stichworte
baurecht, öffentliches recht



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