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| Eigenen Artikel verfassen NichtzulassungsbeschwerdeGrundsätzlich kann die unterliegende Partei in einem zivilrechtlichen Berufungsverfahren die Entscheidung nur dann durch den Bundesgerichtshof (BGH) überprüfen lassen, wenn das Berufungsgericht die Revision gegen seine Entscheidung zulässt. Für den Fall, dass das Berufungsgericht die Revision nicht zulässt, kann hiergegen jedoch ab einem bestimmten Streitwert Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt werden. Gibt der BGH der Nichtzulassungsbeschwerde statt, lässt er die Revision zu und eröffnet damit den Weg zur Überprüfung der Berufungsentscheidung in der dritten Instanz.
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