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Nebentätigkeit


Wer in Deutschland neben seinem regulären Beruf als Angestellter oder Beamter, eine berufliche Tätigkeit ausübt, dann spricht man von einer Nebentätigkeit. Die gesetzliche Grundlage für die Ausübung einer Tätigkeit neben dem regulären Arbeitsverhältnis findet sich in Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes. Dort wird allen deutschen Bundesbürgern die Freiheit der Berufswahl garantiert.

Anzeigepflicht bei Beamten
Beamte müssen jedoch Ihren Dienstherrn immer über die Tätigkeit in Kenntnis setzen und diese auch genehmigen lassen. Auf jeden Fall unterliegen Nebentätigkeiten der Anzeigepflicht.

Wann ist eine Tätigkeit neben dem Beruf erlaubt?
Eine Nebentätigkeit ist grundsätzlich immer dann erlaubt, wenn durch die Tätigkeit keine Beeinträchtigungen im Hauptberuf auftreten oder sich eine Interessenkollision zwischen den beiden Tätigkeiten ergibt. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit bei einem konkurrierenden Unternehmen aufnimmt. Wer eine Nebentätigkeit aufnimmt, muss auch dafür Sorge tragen, dass die gesetzlich Verankerte Höchstarbeitszeit von 10 Stunden täglich gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz nicht überschritten wird. Diese Beschränkung gilt allerdings nicht für ehrenamtliche Tätigkeiten.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 14.06.2010, 16:35
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
arbeitsrecht, nebentätigkeit



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