| Themen/Artikel-Optionen | Thema durchsuchen | |||||||||
|
| Zum Artikel | Diskussion | Bearbeiten | Versionen |
| Eigenen Artikel verfassen NamensänderungAntrag auf Namensänderung Eine Namensänderung wird immer mehr zum Gesprächsthema unserer Gesellschaft. Was verbirgt sich aber hinter diesem Thema und wie wichtig ist es eigentlich sich vorher zu informieren? Die Änderung des eigenen Namens wird in unserer Gesellschaft immer mehr zum Gesprächsthema. Man möchte den eigenen Namen nicht nur wegen dem eigenen Wohlbefinden, sondern auch wegen persönlichen Problemen geändert haben. Solche Probleme ergeben sich beispielsweise, wenn die Person einen Namen trägt der zu Hänseleien oder Mobbing am Arbeitsplatz führt. Oftmals schwächt der eigene Name auch die eigene Persönlichkeit. Die daraus entstehenden Resultate führen zum unsicheren Auftreten des Menschen. Ein Ausschluss aus der Gesellschaft währe hierbei nicht wegzudenken. Eine Namensänderung trifft uns Menschen mindestens einmal im Leben. Bei der Heirat ersetzt der eine Ehepartner seinen bisherigen Familiennamen durch den des anderen. Immer öfter verzichten Ehepaare auf die Namensänderung. Gründe dafür gibt es einige. Ein wichtiger Grund währe, den Geburtsnamen nach einer Scheidung nicht mehr einfügen zu müssen. Die heutige Scheidungsrate lässt solche Gedanken immer wichtiger erscheinen. Mit der Heirat kommt meistens der Nachwuchs. Und der Nachwuchs braucht Namen. Dies ist mitunter eine der schwierigsten Aufgaben für Eltern. Der Name muss sich ja auch noch nach 14 Jahren gut anhören. Auch hier können Namensänderungen durch Scheidungen oder erneuten Eheschließungen entstehen. Wichtig hierbei ist das Wohlergehen des Kindes. Wer eine Namensänderung beabsichtigt, sollte sich vorher über das Thema Informationen beschaffen. Denn einen Namen kann man sich nicht einfach erkaufen. Auf der folgender Webseite findet man einiges zum Thema: Informationen zum Thema Namensänderung Zunächst muss ein Antrag auf Namensänderung beim zuständigen Amt gestellt werden. Danach heißt es warten auf die Antwort. Bei einer Ablehnung hat der Antragsteller die Möglichkeit Einspruch zu erheben und die Bearbeitung erneut zu starten. In vielen Fällen ist eine Namensänderung kaum durchsetzbar. Bei Wunschnamen beispielsweise ist die Chance sehr gering, da die Notwendigkeit einer Namensänderung nicht gegeben ist. Die einzige Chance, sich beliebig einen Namen aussuchen zu können, währe nur durch das Annehmen eines Künstlernamens möglich. Diese Möglichkeit kann man nur dann ergreifen, wenn ein künstlerischer Beruf ausgeübt wird.
|
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| antragsteller, eheschließung, heirat, nachwuchs, namensänderung, namensänderung heirat, namensänderung scheidung, scheidung, wunschnamen |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios