Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)
JuraForum.de > Wiki > Mutterschutz

Themen/Artikel-Optionen Thema durchsuchen
LinkBack
LinkBack URL LinkBack URL
About LinkBacks About LinkBacks
Bookmark & Share
Digg this Thread! Digg this Thread!
Add Thread to del.icio.us Add Thread to del.icio.us
Bookmark in Technorati Bookmark in Technorati
Tweet this thread Tweet this thread
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche

Zum Artikel Diskussion Bearbeiten Versionen
Eigenen Artikel verfassen

Mutterschutz


Mutterschutz
Der Mutterschutz ist in Deutschland im Mutterschutzgesetz geregelt. Dort sind die Bedingungen von werdenden Müttern und Wöchnerinnen in Arbeitsverhältnissen definiert. Das Mutterschutzgesetz trat in seiner jetzigen Form am 24. Januar 1952 in Kraft und soll werdende Mütter und Wöchnerinnen vor ungesunden Beschäftigungsverhältnissen schützen. Das Gesetz bezieht sich jedoch nur auf Frauen im angestellten Arbeitnehmerverhältnis. Verbeamtete Frauen werden hingegen durch die Mutterschutz- und Elternschutzverordnung abgesichert.

Kündigungsverbot
Die ordentliche oder außerordentliche Kündigung einer Frau ist im Rahmen des Mutterschutzes während der Schwangerschaft unzulässig. Jedoch nur, wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt war. Außerdem ist eine Kündigung innerhalb von vier Monaten nach der Austragung des Kindes nicht erlaubt.

Mutterschutz während und nach der Schwangerschaft
Arbeitgeber, die eine schwangere Frau während des Mutterschutzes beschäftigen, müssen sich an strenge gesetzliche Vorgaben halten. Es besteht unter anderem ein Verbot von schwerer körperlicher Arbeit, Akkord- und Fließbandarbeit. Auch die Arbeit mit gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlungen ist während der Mutterschutzzeit verboten. Dies gilt auch für Überstunden, Feiertags-, Nacht- oder Sonntagsarbeit.

Welcher Schutz besteht nach der Entbindung?
Der Mutterschutz beinhaltet auch, dass schwangere Frauen sechs Wochen vor der Entbindung des Kindes nicht mehr arbeiten müssen. Ebenso dürfen Wöchnerinnen bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Austragung des Kindes nicht beschäftigt werden. Bei Frauen mit Früh- und Mehrlingsgeburten wird die arbeitsfreie Zeit sogar auf zwölf Wochen ausgedehnt. Zudem besteht während des Mutterschutzes ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 11.06.2010, 12:27
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
0 Kommentare, 1.502 Zugriffe

Lesezeichen

Stichworte
arbeitsschutz, kündigung, mutterschutz, sozialrecht



Lexikon

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

Gesetze


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN