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| Eigenen Artikel verfassen Musikausübung in der MietwohnungGrundsätzlich ist es dem Mieter gestattet, in seiner Wohnung zu musizieren, wobei es nicht einer besonderen Erlaubnis dazu bedarf. Jedoch kommt es immer wieder zu gerichtlichen Streitigkeiten, wenn ein Mieter in seiner Wohnung musiziert. Es ist keine Seltenheit, dass sich andere Mieter im gleichen Haus über Lärmbelästigungen beklagen. Sofern der Mieter die allgemeinen Ruhezeiten (in der Regel zwischen 13.00 und 15.00 Uhr und in der Zeit von 23.00 bis 7.00 Uhr; es sind jedoch Sonderregelungen in Hausordnungen denkbar) beachtet und einhält, bleibt es ihm unbenommen, in seiner Wohnung ein Instrument zu spielen oder Radiomusik zu hören. Der Mieter darf sicherlich Klavier, Geige, Flöte oder Violine spielen. Umstritten ist jedoch in rechtlicher Hinsicht, ob das Spielen von Schlagzeug und Trompete innerhalb der Wohnung seitens des Mieters erlaubt ist. Eine Mietvertragsklausel, die das Musizieren in der Mietwohnung begrenzt oder sogar gänzlich ausschliesst, ist keineswegs unzulässig. Besonders bei Berufsmusikern ist auf eine mietvertragliche Regelung zu achten. Sofern vertragswidrig musiziert wird, etwa innerhalb der allgemeinen Ruhezeiten oder übermässig laut, hat der Vermieter die Möglichkeit, Lärmbelästigungen abzumahnen und, falls diese Massnahme nicht hilft, eine Unterlassungsklage beim Amtsgericht zu erheben. Zudem dürfen Radiogeräte, Plattenspieler etc. grundsätzlich nur in Zimmerlautstärke betrieben werden, wobei die Ruhezeiten nicht beachtet werden müssen.
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| mietwohnung, musik, musizieren |
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