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Mündlicher Arbeitsvertrag


Es stellt sich oft die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis schriftlich geschlossen werden muss. Der Gesetzgeber gibt hier grundsätzlich die Form frei. Das bedeutet, dass ein Arbeitsvertrag auch mündlich geschlossen werden kann. Allerdings sollte dabei bedacht werden, dass ein mündlicher Arbeitsvertrag für meine Vertragsseiten Schwierigkeiten bereiten kann. Der bedeutendste Nachteil eines mündlichen Arbeitsvertrages ist die Beweispflicht.

Es lässt sich somit festhalten, dass ein mündlicher Arbeitsvertrag genau dieselbe Wirkung entfaltet wie ein schriftlicher Arbeitsvertrag. Der Gesetzgeber hat allerdings gefordert, dass bei einem mündlichen Arbeitsvertrag, innerhalb eines Monates nach Zustandekommen, der Arbeitgeber ein Bestätigungsschreiben verfassen muss. Das Bestätigungsschreiben muss die wesentlichen Vertragsbestandteile des mündlichen Arbeitsvertrages beinhalten.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 29.07.2010, 15:21
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
arbeitsrecht, zivilrecht



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