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| Eigenen Artikel verfassen MüllgebührenMüllgebühren sind ein immer häufiger auftretendes Problem zwischen Vermieter und Mieter. In der Regel ist im Mietvertrag festgelegt, wie sich die Müllgebühren berechnen lassen. Dies kann zum einen nach der Quadratmeterzahl der Wohnfläche sein, oder zum anderen nach der Anzahl der Personen im Haushalt. Problematischer ist der Fall, indem keine Vereinbarung über die Müllgebührenberechnung getroffen wurde. Hier stellt sich die Frage, wie darf der Vermieter die Gebühren berechnen. Dabei gilt das Selbe Prinzip wie bei allen übrigen Betriebskosten, der Vermieter kann demnach nach „billigem Ermessen“ die Müllgebühren verteilen. Dabei muss die Berechnung nachvollziehbar und einigermaßen gerecht sein. Sind Sie sich als Mieter unsicher, ob die Höhe der Müllgebühren richtig berechnet wurde, dann erkundigen Sie sich doch einfach beim der nächstgelegenen Müllabfuhr und fragen dort nach den üblichen Abrechnungsmodalitäten nach. Danach können Sie besser beurteilen, ob der Vermieter nach billigem Ermessen die Müllgebühren berechnet hat.
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| Stichworte |
| betriebskosten, mietrecht, zivilrecht |
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