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Moratorium Bedeutung


Moratorium ist lateinisch und kommt von "morari", was aufschieben bedeutet. Juristisch wird damit eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien bezeichnet, nach der ein Anspruch einstweilen nicht geltend gemacht werden soll. Dies geschieht teilweise auch durch entsprechendes Verwaltungshandeln.

Im Rahmen des aktuellen Moratoriums zur Abschaltung von Atomkraftwerken geschieht dies durch eine verwaltungsrechtliche Weisung auf der Grundlage des Atom-Gesetzes.


Mitwirkende/Autoren: Sebastian, webmaster
Erstellt von Sebastian, 17.03.2011, 11:05
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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