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Mobilitätshilfen


Mobilitätshilfen sind finanzielle Unterstützungsleistungen, welche einer hilfebedürftigen Person gezahlt werden können, damit dieser die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit oder einer versicherungspflichtigen Ausbildung ermöglicht wird.

Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Mobilitätshilfen. Die Betroffenen sind somit davon abhängig, ob der Behörde Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Auch ALG-II-Empfänger, die eine versicherungspflichtige Tätigkeit im Ausland aufnehmen, können Mobilitätshilfen beantragen. Die Beantragung der Mobilitätshilfen sollte immer vor der Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses beantragt werden.

Sind die Mobilitätshilfen bewilligt, so sind zahlreiche Förderungen verfügbar. Als finanzielle Unterstützung bis zum ersten Arbeitsentgelt kann ein zinsloses Darlehen bis 1000 € gewährt werden. Auch eine Bezuschussung für notwendige Arbeitsmittel (Kleidung, Werkzeug) ist bis zu einer Höhe von 260 € möglich. Des Weiteren können unter Umständen die Umzugskosten (bis zu 4500 €) erstattet werden.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 03.05.2010, 15:37
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
mobilitätshilfen, sozialrecht



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