| Themen/Artikel-Optionen | Thema durchsuchen | |||||||||
|
| Zum Artikel | Diskussion | Bearbeiten | Versionen |
| Eigenen Artikel verfassen MedizinrechtDas Medizinrecht ist als eigenständiges Rechtsgebiet anzusehen. Seit 2004 besteht die Möglichkeit besondere Kenntnisse in dem Rechtsgebiet zu sammeln und dadurch den Titel Fachanwalt für Medizinrecht zu bekommen. Auf dem ersten Blick scheint das Medizinrecht die rechtlichen Beziehungen und Haftungsansprüche zwischen Ärzten und Patienten zu regeln. Dies ist grundsätzlich richtig. Allerdings ist das Medizinrecht insgesamt umfangreicher. Es regelt darüber hinaus die Honorierung von Privatpatienten oder auch den Kassenpatienten. Ebenfalls zum Medizinrecht gehört die Approbationsordnung. Diese beschreibt, inhaltlich zusammengefasst, die Ausbildung mit samt den dazugehörigen Prüfungen für Mediziner. Ein weiterer wichtiger Bereich des Medizinrechts ist das Krankenhausrecht, das Pflegeberufsrecht und das Apothekerrecht. Damit lässt sich festhalten, dass das Medizinrecht ein komplexes und umfangreiches Rechtsgebiet darstellt.
|
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| haftung, medizinrecht |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios