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Mahnverfahren


Das Mahnverfahren ist ein besonderes Verfahren der Zivilprozessordnung. Ziel des Mahnverfahrens ist die schnelle und kostengünstige Erlangung eines Vollstreckungstitels. Es bietet sich in der Praxis an, wenn der geltend gemachte Anspruch unstreitig ist und der Gläubiger nur einen Titel für die Zwangsvollstreckung herbeiführen will.

Voraussetzung für die Zulässigkeit des Mahnverfahrens ist, dass es sich bei der Forderung des Gläubigers um einen Anspruch handelt, der auf eine bestimmte Geldsumme gerichtet ist.

Das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat ist für das Mahnverfahren zuständig (in bestimmten Bezirken wurde auch ein zentrales Mahngericht eingerichtet). Es erlässt auf Antrag des Antragstellers ohne Prüfung der Rechtslage einen Mahnbescheid. Funktionelle zuständig für das Mahnverfahren ist der Rechtspfleger.

Der Mahnbescheid wird dem Antragsgegner zugestellt. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts setzt den Antragsteller von der Zustellung des Mahnbescheids in Kenntnis.

Der Antragsgegner kann gegen den Anspruch oder einen Teil des Anspruchs bei dem Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, schriftlich Widerspruch erheben, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist. Erhebt der Antragsgegner Widerspruch können die verfahrensbeteiligten die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen. Das Amtsgericht gibt den Rechtsstreit von Amts wegen an das Gericht ab, das in dem Mahnbescheid bezeichnet worden ist. Dort wird das streitige Verfahren durchgeführt.

Erhebt der Antragsgegner nicht rechtzeitig Widerspruch, so erlässt das Gericht auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid. Der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich. Der Antragsgegner kann also noch binnen zwei Wochen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen. Aus dem Vollstreckungsbescheid kann die Zwangsvollstreckung erfolgen.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 04.05.2010, 10:49
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
inkasso, mahnung, mahnverfahren, zivilrecht



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