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Lizenzanalogie


Als Lizenzanalogie bezeichnet man eine Methode zur Berechnung des Schadensersatzanspruches bei Verschulden gemäß § 97 Abs. 1, S. 1, Alt. 3 UrhG.

Dieser Schadensersatzanspruch besteht, wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Zustimmung des Urhebers genutzt wird. Die Schadensberechnung erfolgt hierbei nach der Lizenzgebühr, die der Verletzer an den Urheber hätte entrichten müssen. Bei der Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie ist rein objektiv darauf abzustellen, was bei vertragliche Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn bei den Zeiten der Entscheidung gegebenen Sachlage erkannt hätten.

Angemessen ist sie war eine Lizenzgebühr, die branchenüblichen Sätze heranzieht. Dies wäre beispielsweise bei einem Foto auf einer Webseite die Lizenzgebühr für die Nutzung im Internet.
In der Praxis verdoppelt sich jedoch oft die Lizenzgebühr, weil der Verletzer in der Regel den Urheber nicht im Zusammenhang mit dem Werk genannt hat (§ 13 UrhG).

Dieser doppelte Schadensersatz wegen fehlender Urhebernennung bedeutet somit einen 100 prozentigen Aufschlag auf die im Wege der Lizenzanalogie geforderte Lizenzgebühr.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 03.05.2010, 11:52
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
lizenzverletzung, schadensersatz, urhebernennung, urheberrechtsverletzung



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