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Limited Partnership und Limited Liability Partnership im Gesellschaftsrecht der Vereinigten Staaten (USA)


Eine in den USA haeufig anzutreffende Form der Personengesellschaft ist die sog. Limited Partnership. Aehnlich wie die deutsche Kommanditgesellschaft hat sie mindestens einen persoenlich haftenden Gesellschafter (General Partner) und einen beschraenkt haftenden Gesellschafter (Limited Partner). Die Limited Partnership verbindet die Haftungsbeschraenkung fuer die Mehrheit der Gesellschafter mit den Vorteilen einer Personengesellschaft im ameerikanischen Steuerrecht.

Seit dem Aufkommen der Limited Liability Company (LLC), der GmbH nach amerikanischem Recht, hat die Limited Partnership bei der Gruendung von Gesellschaften in den USA an Attraktivitaet verloren.

Zunaechst ist zu beachten, dass es kein einheitliches US-amerikanisches Gesellschaftsrecht oder US-amerikanisches GmbH-Recht gibt. In den USA wird das Gesellschaftsrecht von den einzelnen Bundesstaten geregelt, so dass es z.B. das Gesellschaftsrecht des Staates Texas, Gesellschaftsrecht des Staates Illinois, Gesellschaftsrecht des Staates Pennsylvania etc.

Eine Limited Partnership muss beim Gesellschaftsregister des jeweilgen US-Bundesstaates eingetragen werden. Die Voraussetzungen fuer die Gruendung einer Limited Partnerhip weichen ebenso wie die weiteren Vorschriften ueber die Gesellschaft in den einzelnen Bundesstaaten voneinander ab.

Die persoenlich haftenden Gesellschafter fuehren die Geschaefte, vertreten die Gesellschaft nach aussen und haften persoenlich fuer die Verbinlichkeiten der Gesellschaft. Sie haben eine Treuepflicht und sind zur Rechnungslegung verpflichtet.

Die beschraenkt haftenden Gesellschafter erbringen eine Einlage (capital contribution),dies kann u.a. eine Kapitaleinlage, Sacheinlage, Dienstleistung. Ihre Haftung ist auf ihre Einlage beschraenkt. Sie sind am Gewinn der Gesellschaft beteiligt.
Ein Limited Partner ist darf nicht die Geschaefte der Gesellschaft fuehren. Ansonsten verliert er die Beschraenkung der Haftung auf seine Einlage und haftet persoenlich.

Ein Limited Partner kann seinen Gesllschaftsanteil ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter uebertragen. Die Gesellschaft wird hierdurch nicht aufgeloest. Abweichende Regelungen koennen jedoch im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden.
Ein Limited Partner darf die Buecher der Gesellschaft einsehen und hat einen Auskunftsanspruch gegen den General Partner.

Die Limited Liability Partnership unterscheidet sich von der Limited Partnership dadurch, dass Sie speziell fuer bestimmte Berufsgruppen (z.B. Rechtsanwaelte) geschaffen wurde. Die General Partner einer LLP haften nicht fuer fahrlaessiges Verhalten anderer Gesellschafter (z.B. Anwaltsverschulden). Im uebrigen haften Sie aber fuer die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.


Mitwirkende/Autoren: Holger Siegwart, webmaster
Erstellt von Holger Siegwart, 19.09.2010, 02:05
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
amerika, gesellschaftsrecht, limited, ltd., usa



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