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Limited Liability Company (LLC) - Die GmbH im Recht der Vereinigten Staaten von Amerika (USA)


Die Limited Liability Company (LLC) ist eine Gesellschaft mit beschraenkter Haftung nach US-amerikanischem Recht, d.h. eine GmbH in den USA. Insbesondere bei der Firmengruendung in den USA und fuer kleinere Unternehmen ist die Limited Liabilty Company (LLC) zwischenzeitlich zu einer der beliebtesten Gesellschaftsformen geworden.

Dabei muss man zunaechst wissen, dass es kein einheitliches US-amerikanisches Gesellschaftsrecht oder US-amerikanisches GmbH-Recht gibt. In den USA wird das Gesellschaftsrecht von den einzelnen Bundesstaten geregelt, so dass es z.B. das Gesellschaftsrecht des Staates Florida, Gesellschaftsrecht des Staates Michigan, Gesellschaftsrecht des Staates Kalifornien etc. Die Voraussetzungen fuer die Gruendung einer GmbH in den USA weichen daher ebenso wie die weiteren Vorschriften ueber die GmbH in den einzelnen Bundesstaaten voneinander ab.

In den meisten Staaten der USA ist ein Gesellschafter (Member) zur Errichtung einer LLC ausreichend (amerikanische Ein-Mann-GmbH). In einigen Staaten sind allerdings zwei Gesellschafter erforderlich. Wirksam wird die Gesellschaft mit Eintragung im Gesellschaftsregister des jeweiligen Bundesstaates. Die Gesellschafter muessen nicht notwendigerweise natuerliche Personen sein. Auch Personen- und Kapitalgesellschaften koennen Geselschafter einer LLC in den USA sein. Die Anzahl der Gesellschafter ist grundsaetzlich unbegrenzt.

Der groesste Vorteil der LLC liegt wie bei der deutschen GmbH in der Haftungsbeschraenkung. Gesellschafter einer LLC haften fuer Verbindlichkeiten der Gesellschaft grundsaetzlich nicht persoenlich.

Allerdings kann auch nach amerikanischem Recht in bestimmten Faellen die persoenliche Haftung des Gesellschafters einer LLC aus eigenem Verschulden begruendet sein. Die Einzelheiten sind sehr kompliziert und wiederum in den einzelnen Bundesstaaten zum Teil unterschiedlich geregelt.

Die LLC kann auch steuerliche Vorteile in den USA bringen, da Gewinne und Verluste grundsaetzlich wie bei einer Personengesellschaft direkt bei den jeweiligen Gesellschaftern besteuert werden. Welche Gesellschaftsform in die USA die steuerlich guenstigste ist, haengt jedoch von vielen Umstaenden ab und muss fallbezogen beurteilt werden.

Die Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander und die Regelungen zur Verwaltung, Fuehrung und Aufloesung der Gesellschaft werden grundsaetzlich im Gesellschaftsvertrag (operating agreement) vereinbart. Dabei lassen die GmbH-Gesetze der amerikanischen Bundesstaten den Gesellschaftern sehr viel Freiheit.

Soweit im Gesellschaftsvertrag nichts anderweitiges vereinbart ist, sind alle Gesellschafter zur Geschaeftsfuehrung berechtigt. Wesentliche Aenderungen wie z.B. die Aufnahme neuer Gesellschafter erfordern normalerweise einstimmigen Beschluss. Das Ausscheiden eines Gesllschafters fuehrt grundsaetzlich zur Aufloesung der Gesellschaft, soweit nicht die Fortfuehrung vereinbart wird.

Besonderes Augenmerk muss im Gesellschaftsvertrag auf die Regelungen fuer den Fall des Ableben oder der Scheidung eines Gesellschafters gelegt werden, da eine Anzahl von Bundesstaaten die Guetergemeinschaft (community property) als gesetzlichen Gueterstand vorsieht.


Mitwirkende/Autoren: Holger Siegwart, webmaster
Erstellt von Holger Siegwart, 19.09.2010, 01:57
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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gmbh, gründen, gründung, rechtsanwalt, usa



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