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lebenslängliche Haftstrafe


In der deutschen Gesellschaft ist die Meinung verbreitet, dass eine lebenslange Haftstrafe spätestens nach 15 Jahren endet. Dieses Gerücht entspricht allerdings nicht der Wahrheit.

Eine lebenslängliche Haftstrafe endet nicht automatisch nach 15 Jahren. Das Bundesverfassungsgericht hat zur lebenslänglichen Haftstrafe klargestellt, dass eine lebenslängliche Haftstrafe zulässig ist. Dem Verurteilten muss dabei aber die Gelegenheit geben werden, irgendwann wieder in Freiheit entlassen zu werden.

Genau hier knüpft die Grenze von 15 Jahren an. Nach 15 Jahren besteht für den Verurteilten, unter einigen Vorrausetzungen, die Möglichkeit sich vorzeitig entlassen zu lassen. Dabei muss vor allem die Schwere der Schuld berücksichtigt werden. Wurde festgestellt, dass der Täter psychisch krank ist oder eine besonders gefährliche Tat begangen hat, dann besteht die Möglichkeit den Verurteilten in Sicherungsverwahrung zu nehmen oder ihn in ein psychiatrisches Krankenhaus einweisen zu lassen.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 12.08.2010, 14:28
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
haftstrafe, lebenslang, strafrecht



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