| Themen/Artikel-Optionen | Thema durchsuchen | |||||||||
|
| Zum Artikel | Diskussion | Bearbeiten | Versionen |
| Eigenen Artikel verfassen LeasingDas Leasing ist gesetzlich nicht normiert und stellt eine Sondervertragsform dar. Beim Leasing verpflichtet sich der Leasingnehmer zur Zahlung einer Leasingrate und im Gegenzug erhält dieser ein Nutzungsrecht am Leasinggegenstand. Dabei gibt es zwei wesentliche Leasingmodelle. Zum einen das Finanzierungsleasing und zum anderen das Operateleasing. Beim Finanzierungsleasing steht die Finanzierung des Objektes im Vordergrund. Durch die kontinuierliche Bezahlung der Leasingrate soll der Gegenstand bestenfalls vollständig bezahlt werden. Bei Operateleasing ist dies nicht der Fall. Dabei wird die Nutzung in Form einer Leasingrate entrichtet. Hier steht somit lediglich die „Miete“ im Vordergrund. Die Höhe der Leasingrate richtet sich logischerweise nach dem ausgewählten Leasingmodell. Zusätzlich ist der Leasingfaktor ein entscheidender Punkt bei der Höhe der Rate. Je größer dieser ist, desto höher ist die anfallende monatliche Leasingrate. Durch den Leasingfaktor sollen möglichst alle anfallenden Kosten, plus den Gewinn, für den Leasinggeber abgedeckt werden. Gerade für Selbständige und Freiberufler ist das Leasing ein interessantes Modell, denn sie können die Leasingraten steuerlich absetzen. Somit haben Sie einen geringen Kostenaufwand.
|
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| finanzierungsleasing, leasing mietrecht, leasingfaktor, operateleasing |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios