Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 
JuraForum.de > Wiki > Kündigungsschutzklage

Themen/Artikel-Optionen Thema durchsuchen
LinkBack
LinkBack URL LinkBack URL
About LinkBacks About LinkBacks
Bookmark & Share
Digg this Thread! Digg this Thread!
Add Thread to del.icio.us Add Thread to del.icio.us
Bookmark in Technorati Bookmark in Technorati
Tweet this thread Tweet this thread
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche

Zum Artikel Diskussion Bearbeiten Versionen
Eigenen Artikel verfassen

Kündigungsschutzklage


Unter einer Kündigungsschutzklage versteht man eine Klage vor dem Arbeitsgericht mit der der arbeitsrechtliche Kündigungsschutz durchgesetzt werden soll.

Der Arbeitnehmer muss Klage auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Die Frist für eine solche Klage beträgt drei Wochen. Sie beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung. War ein Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert, die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung zu erheben, ist die eigentlich verspätete Klage auf seinen Antrag dennoch nachträglich zuzulassen, vgl. § 5 I S. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Der Antrag auf nachträgliche Zulassung unterliegt seinerseits wiederum einer zwei Wochen Frist. Fristbeginn ist mit dem Wegfall des Hindernisses, dass den Arbeitnehmer an der Einhaltung der eigentlichen Frist gehindert hat. Darüber hinaus enthält § 5 III KSchG noch eine absolute Ausschlussfrist. Nach Ablauf von sechs Monaten, vom Ende der versäumten Frist an gerechnet, kann der Antrag auf nachträgliche Zulassung nicht mehr gestellt werden.
Wird die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage versäumt, so tritt die Fiktionswirkung des § 7 KSchG ein. Die Kündigung gilt dann als von Anfang an wirksam, obwohl sie ggf. sozial ungerechtfertigt ist.

Die Kündigungsschutzklage muss den Voraussetzungen des § 253 ZPO entsprechen.

Ist die Kündigungsschutzklage zulässig und begründet, so stellt das Gericht in einem Feststellungsurteil fest, dass die Kündigung unwirksam war und das Arbeitsverhältnis weiter fortbesteht. Ist jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, so hat das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen, vgl. § 9 I S. 1 KSchG.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 04.05.2010, 10:48
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
0 Kommentare, 3.330 Zugriffe

Lesezeichen

Stichworte
arbeitsrecht, kündigungsschutz



Lexikon

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

Gesetze

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios