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| Eigenen Artikel verfassen Kündigungsschutz ElternzeitGrundsätzlich ist eine Kündigung während der Elternzeit unwirksam. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt des Antrages auf Elternzeit, höchstens jedoch ab acht Wochen vor Beginn der Elternzeit nicht mehr kündigen. Allerdings bestehen hier auch einige Ausnahmen. Eine Kündigung während der Elternzeit ist unter anderem dann wirksam, wenn der Betrieb stillgelegt wurde. Eine weitere Möglichkeit zur Kündigung ist die, dass wenn die wirtschaftliche Existenz des Arbeitgebers bei einer Weiterbeschäftigung nach der Elternzeit gefährdet ist. Als letztes kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer während der Elternzeit kündigen, wenn schwere Verstöße gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten begangen wurden, die eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar machen.
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| arbeitsrecht, elternzeit, kündigung |
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