Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)
JuraForum.de > Wiki > Kündigungsfristen im Rahmen der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Themen/Artikel-Optionen Thema durchsuchen
LinkBack
LinkBack URL LinkBack URL
About LinkBacks About LinkBacks
Bookmark & Share
Digg this Thread! Digg this Thread!
Add Thread to del.icio.us Add Thread to del.icio.us
Bookmark in Technorati Bookmark in Technorati
Tweet this thread Tweet this thread
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche

Zum Artikel Diskussion Bearbeiten Versionen
Eigenen Artikel verfassen

Kündigungsfristen im Rahmen der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses


Im Rahmen der Kündigung des Arbeitsverhältnisses haben sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber Fristen zu beachten.

Für den Arbeitnehmer gilt, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen, grundsätzlich, dass das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden kann.

Der Arbeitgeber hat bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, nach Ablauf von mindestens 2 Beschäftigungsjahren, davon abweichende Fristen zu beachten, die sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses richten.

Ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Probezeit vereinbart, diese kann längstens 6 Monate betragen, kann das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Nach dem Ende der Probezeit richten sich die Kündigungsfristen nach der Dauer der Beschäftigung.

Bis zum Ablauf von 2 Jahren gilt auch für den Arbeitgeber die oben dargestellte Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats.

Anschließend richtet sich durch den Arbeitgeber zu beachtende Kündigungsfrist grundsätzlich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Die Kündigungsfrist beträgt dann, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.


Autor: Rechtsanwalt Sven Siegrist, Schwetzingen

Rechtsanwälte Zipper & Collegen, Schwetzingen

http://www.arbeitsrecht-anwalt24.de

Mitwirkende/Autoren: Sven Siegrist, webmaster, Sebastian
Erstellt von Sven Siegrist, 20.07.2010, 18:00
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
0 Kommentare, 888 Zugriffe

Lesezeichen



Lexikon

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

Gesetze


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN