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| Eigenen Artikel verfassen Kündigung Wohnung durch den MieterEin Mieter muss bei einer Kündigung seiner Mietwohnung die gesetzlichen Regelungen berücksichtigen. In der Regel sind Wohnraummietverträge unbefristete Verträge. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass die Kündigung rechtzeitig erfolgt und damit die gesetzlichen Fristen eingehalten werden. Nach § 573c I BGB muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats beim Vermieter ankommen. Ist dies der Fall, dann ist die Kündigung zum übernächsten Monat wirksam. Somit besitzt der Mieter bei Wohnraummietverhältnissen eine Kündigungsfrist von insgesamt drei Monaten. Neben den gesetzlichen Fristen muss die Kündigung zudem auch schriftlich erfolgen. § 568 I BGB schreibt dies vor. Dabei ist wichtig, dass der Vermieter die Kündigung Wohnung unmissverständlich als Kündigung ansehen kann. Des Weiteren ist erforderlich, dass das Kündigungsschreiben vom Mieter eigenhändig unterschrieben wird, um einen Missbrauch auszuschließen. Gerade bei einer Kündigung Wohnung ist es von Vorteil die Kündigung persönlich beim Vermieter abzugeben. Ist dies nicht möglich, muss der Mieter einen Weg finden, der die Kündigung Wohnung firstgerecht beim Vermieter eintreffen lässt. Es empfiehlt sich daher das Kündigungsschreiben per Einschreiben an den Empfänger zu senden. Damit ist sichergestellt, dass der Mieter zumindest fristgerecht den Wohnraummietvertrag gekündigt hat.
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| Kündigung durch den Mieter | Wiki | 03.05.2010 15:56 |
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| kündigung, mietrecht, zivilrecht |
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