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Kündigung Wohnung


Kündigung Wohnung
Die Kündigung einer Wohnung kann durch den Mieter jederzeit erfolgen. Allerdings müssen die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen dabei eingehalten werden. Dies gilt allerdings nur bei Mietverhältnissen, die für einen unbestimmten Zeitraum bestehen. Die Kündigung der Wohnung seitens des Mieters muss in jedem Fall immer schriftlich erfolgen. Die Kündigung gilt dann immer zum Ablauf des Monats, in dem diese dem Vermieter zugestellt worden ist.

Widerruf der Wohnungskündigung durch den Mieter
Eine Wohnungskündigung sollte immer wohlüberlegt sein, denn gemäß § 574 Abs. 1 BGB kann diese nachträglich nicht einfach wieder durch den Mieter einseitig widerrufen werden. Auch dann nicht, wenn die Kündigung für den Mieter eine Härte darstellen würde.

Beispiel:
Ein Mieter hat schriftlich beim Vermieter seine Wohnung gekündigt, um in sein neugebautes Eigenheim einziehen zu können. Leider verzögert sich die Bauzeit und der Mieter kann nicht fristgerecht in das Eigenheim einziehen. In diesem Fall müsste der Mieter ausziehen, auch wenn die neue Unterkunft noch nicht verfügbar ist. In diesem Fall müsste der Mieter ausziehen, auch wenn die neue Unterkunft noch nicht verfügbar ist. Der Vermieter könnte dem Mieter zwar entgegenkommen und die Kündigung zurücknehmen, aus rechtlicher Sicht ist er dazu jedoch nicht verpflichtet.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 20.05.2010, 12:14
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
kündigung, mieter, mietrecht, widerruf, wohnung



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