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Kündigung Mietwohnung


Solange ein Vermieter sich an die gesetzlich und vertraglich vereinbarten Fristen hält, kann die Kündigung einer Mietwohnung im Rahmen dieser Regelung jederzeit erfolgen. Dies ist jedoch nur bei unbefristeten Mietverhältnissen der Fall. Grundsätzlich muss die Kündigung einer Mietwohnung immer schriftlich durchgeführt werden. Stellt der Mieter dem Vermieter eine schriftliche Kündigung aus, so gilt diese immer ab dem Monatsende, in dem der Vermieter die Kündigung erhalten hat. Der Mieter hat sich im Rahmen einer ordentlichen Lösung des Mietverhältnisses an die vereinbarten Kündigungsfristen zu halten.

Kann eine Kündigung der Mietwohnung durch den Mieter widerrufen werden?
Der Mieter kann seine selbst eingereichte Kündigung nicht einfach einseitig widerrufen. Dies wäre sogar dann nicht möglich, wenn der Mieter sich durch die eigene Kündigung einer Härte aussetzen würde (z.B. der Mieter kündigt seine Wohnung, um in den eigenen Neubau einziehen zu können und der Neubau ist zum Kündigungstermin noch nicht bezugsfertig). Natürlich könnte der Vermieter in einem solchen Fall dem Mieter entgegenkommen, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ist er jedoch dazu nicht verpflichtet. Entsprechende Regelungen finden sich in § 574 Abs. 1 BGB.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 27.05.2010, 11:31
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
kündigung, mieter, mietrecht, mietwohnung



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