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| Eigenen Artikel verfassen Kündigung EigenbedarfVermieter können eine Kündigung wegen Eigenbedarf durchführen, wenn diese die vermietete Wohnung für sich selbst, die eigenen Angehörigen (Eltern, Kinder und Enkel) oder Angehörige ihres Haushaltes benötigen (§ 573 Abs. 2 Nr.2 BGB). Kündigung: Eigenbedarf wegen Angehörigen des Haushaltes Bei Angehörigen des Haushaltes ist die Durchsetzung einer Eigenbedarfskündigung allerdings meist nur schwer durchzusetzen. Bei der Eigenbedarfskündigung muss die angestrebte Nutzung der Immobilie zu Wohnzwecken im Vordergrund stehen. Kündigung: Eigenbedarf bei rein gewerblicher Nutzung schwierig Die ausschließliche Nutzung zu gewerblichen Zwecken rechtfertigt noch keine Kündigung wegen Eigenbedarf. Trotzdem kann auch eine hauptsächlich gewerbliche oder freiberufliche Nutzung der Immobilie unter Umständen eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen, wenn diese zumindest zum Teil als Wohnung genutzt wird. In diesem Fall könnte der Vermieter ein berechtigtes Interesse zur Nutzung der Wohnung gemäß §573 Abs. 1 BGB anmelden. Schließlich darf die, in Artikel 12 Grundgesetz, gewährte Berufsfreiheit nicht unberücksichtigt bleiben. Kündigung: Eigenbedarf setzt immer nachvollziehbare Gründe voraus Grundsätzlich muss der Vermieter immer nachvollziehbare und vernünftige Gründe vorbringen, um seine Kündigung zu begründen. Zu diesen Gründen gehören beispielsweise die angestrebte Nutzung der Wohnung als Altersruhesitz oder die Überlassung der Wohnung an die volljährigen Kinder des Vermieters zur Hausstandsgründung.
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| eigenbedarf, kündigung, kündigung eigenbedarf, mieter, mietrecht, vermieter |
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