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| Eigenen Artikel verfassen Kündigung durch ArbeitnehmerKündigung durch Arbeitnehmer : ordentliche Kündigung Eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer ist gemäß § 623 BGB an die Schriftform gebunden. Ist im vorhandenen Arbeits- oder Tarifvertrag nicht gesondert eine längere Kündigungsfrist ausgewiesen, so beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen zur Mitte oder zum Ende des Monat (§ 622 BGB). Kündigung durch Arbeitnehmer : außerordentliche Kündigung Der Arbeitnehmer kann sein Arbeitsverhältnis außerordentlich kündigen, wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Arbeitgeber seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Dieser muss vor einer außerordentlichen Kündigung dem Arbeitgeber eine Abmahnung zukommen lassen. Ändert sich das pflichtwidrige Verhalten nach der Abmahnung nicht mehr, dann ist eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt. Auch bei Lohn- und Gehaltsrückständen ist vor einer Kündigung durch den Arbeitnehmer immer zuvor eine Abmahnung an den Arbeitgeber zu versenden. Zudem ist ein einmaliger Zahlungsverzug noch nicht dazu geeignet, eine außerordentliche Kündigung durchzuführen, denn dazu müsste dieser Verzug von längerer Dauer sein oder besonders hoch sein. Verstöße gegen die Anzeigepflicht Ein Arbeitnehmer, der wiederholt die Verpflichtung zur Krankmeldung missachtet, kann dafür eine Abmahnung erhalten. Wird trotz dieser Abmahnung die Anzeigepflicht nochmals nicht eingehalten, so kann dies eine ordentliche Kündigung zur Folge haben.
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| arbeitnehmer, arbeitsrecht, kündigung, kündigung durch arbeitnehmer |
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