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| Eigenen Artikel verfassen Krankheit KündigungGrundsätzlich kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit nicht kündigen. Allerdings gibt es dabei auch einige Ausnahmen. Die Rechtsprechung hat anerkannt, dass eine krankheitsbedingte Kündigung unter drei verschiedenen kumulativ vorliegenden Voraussetzungen möglich ist. Zunächst ist erforderlich, dass anhand einer Prognoseentscheidung feststeht, dass der Arbeitnehmer in Zukunft weiterhin krankheitsbedingt ausfällt. Dies wird die „negative Gesundheitsprognose“ genannt. Des Weiteren muss der mir der Krankheit verbundene Arbeitsausfall, zu einer Beeinträchtigung der betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen des Arbeitsgebers führen. Und zuletzt muss eine ausführliche Interessenabwägung vorgenommen werden. Es müssen die Interessen des Arbeitsgebers als auch die des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Dabei ist insbesondere die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Krankenursache und das Lebensalter zu berücksichtigen. Liegt eine Interessenabwägung vor, muss sie für eine krankheitsbedingte Kündigung zugunsten des Arbeitgebers ausgehen.
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| Stichworte |
| arbeitsrecht, kündigung, kündigungsgrund |
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