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Krankengeld – Dauer - anrechenbare Zeiten


Unter Krankengeld versteht man eine Regelleistung, die in Deutschland seitens der gesetzlichen Krankenversicherung im Falle krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird.

Diese Regelung ist allerdings nur für Arbeitnehmer von Belang. Selbständige können gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung im Regelfall keine Ansprüche geltend machen. Allerdings sind auch hier Ausnahmen möglich. Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, ihren sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern einen Anspruch auf Krankengeld zu gewähren. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall muss dieser für die ersten sechs Wochen der Krankheit gewähren.

Sollte das Arbeitsverhältnis allerdings noch keine vier Wochen bestanden haben, so muss der Arbeitgeber seinen Lohnfortzahlungspflichten schon ab dem ersten Tag der Krankheit nachkommen. Das Krankengeld wird nur in einer Höhe von 70% des regulären Bruttoarbeitseinkommens ausgezahlt. Es darf 90% des Nettoarbeitseinkommens nicht überschreiten. Arbeitsentgelte (Urlaubsgeld etc.), die nur einmalig gezahlt werden, bleiben hierbei unberücksichtigt.

LAG- Hamm zum Anspruch auf Krankengeldzuschuss im Gebäudereinigerhandwerk bei Arbeitsunfähigkeit

LAG-Hamm, Aktenzeichen 18 Sa 1149/06, Verkündungsdatum 08.11.2006:

Nach § 6 RTV Gebäudereinigerhandwerk besteht bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines Betriebsunfalls kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung eines Krankengeldzuschusses gegen den Arbeitgeber. Unter den tariflichen Begriff "Betriebsunfall" fällt nicht der Wegeunfall.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 03.05.2010, 15:01
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
krankengeld, sozialrecht



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