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| Eigenen Artikel verfassen KonTraGDurch das KonTraG, dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, obliegt den Vorständen von börsennotierten Aktiengesellschaften die Pflicht, ein Risikomanagementsystem zu installieren. Darüber hinaus hat das Unternehmen im Rahmen des Lageberichts ein Jahresabschluss explizit aussagen soll billigen und zu Risikostruktur zu veröffentlichen. Ist dieses Licht in § 91 Abs. 2 AktG. Dieser besagt, dass der Vorstand geeignete Maßnahmen zu treffen hat, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.
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| risikomanagement |
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