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| Eigenen Artikel verfassen KlageerzwingungsverfahrenDas Klageerzwingungsverfahen dient sowohl dem Interesse des durch eine Straftat Verletzten an der Verfolgung der Straftat als auch der Durchsetzung des Legalitätsprinzips im Strafverfahren. Sofern die Staatsanwaltschaft einem Antrag des Verletzten auf Anklageerhebung nicht folgt, kann der Verletzte im Wege des Klageerzwingungsverfahrens die Überprüfung dieser Entscheidung der Staatsanwaltschaft durch deren vorgesetzten Beamten und das Oberlandesgericht veranlassen und ggf. die gerichtliche Anordnung der Anklageerhebung erreichen.
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