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Kindergeldantrag


Wer kann einen Kindergeldantrag stellen?
Bis zum 18. Lebensjahr eines Kindes haben Eltern einen gesetzlichen Anspruch auf Kindergeld. Falls sich das Kind in der Ausbildung befindet, verlängert sich dieser Anspruch bis zum 25. Lebensjahr. Über das 25. Lebensjahr hinaus wird nur dann noch Kindergeld gezahlt, wenn das Kind Wehr- oder Zivildienst geleistet hat. Ist das Kind bei der Arge als arbeitslos gemeldet, dann wird Kindergeld allerdings nur bis zum 21. Lebensjahr ausgezahlt.

Wo muss der Antrag gestellt werden?
Um Kindergeld zu erhalten, muss zuvor ein Antrag gestellt werden. Grundsätzlich muss der Antrag bei der zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit schriftlich eingereicht werden. Beamte des öffentlichen Dienstes hingegen müssen bei der zuständigen Besoldungsstelle Ihren Kindergeldantrag einreichen.

Dort erhalten Sie diverse Vordrucke, die Sie schriftlich ausfüllen müssen. In manchen Bezirken besteht ferner die Möglichkeit Internet- Vordrucke über die Website der Agentur für Arbeit zu bekommen, die Sie anschließend per Post zusenden können.

Liegt ein ausgefüllter Kindergeldantrag vor dauert die Bearbeitungszeit in der Regel bis zu sechs Wochen.

Anschließend wird das Kindergeld monatlich überwiesen. Empfänger des Kindergeldes ist grundsätzlich derjenige, der dem Kind tatsächlich regelmäßig Unterhalt gewährt.

Welche Unterlagen müssen beigebracht werden?
Dem Kindergeldantrag muss die Geburtsurkunde, eine Haushaltsbescheinigung für im Haushalt lebende Kinder, eine Lebensbescheinigung für die Kinder außerhalb des Elternhaushaltes. Zudem ist für volljährige Kinder über 18 Jahre eine Bescheinigung der Schule, Universität oder des Ausbildungsbetriebes notwendig, in der die Länge der durchgeführten Ausbildung und das jeweilige Einkommen festgehalten ist.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 20.05.2010, 15:29
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
kindergeld, kindergeldantrag



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