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| Eigenen Artikel verfassen Kindergeld EinkommenBesteht grundsätzlich der Anspruch auf Kindergeld, kann dieser aufgrund des Einkommens des Kindes untergehen. Der Gesetzgeber hat eine sogenannte Freigrenze eingeführt. Das bedeutet, dass wenn das Einkommen ab dem 18. Lebensjahr des Kindes über die Freigrenze hinausgeht, der Anspruch auf Kindergeld nicht mehr gegeben ist. Zu den eigenen Einkünften des Kindes zählen alle Einkünfte. Einkünfte sind demnach alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, soweit sie nicht schon in den steuerpflichtigen Einkünften enthalten sind. Kinderfreibetrag: http://www.finanztip.de/recht/steuer...teuerrecht.htm
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| familienrecht, kindergeld, zivilrecht |
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