Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)
JuraForum.de > Wiki > Kindergeld

Themen/Artikel-Optionen Thema durchsuchen
LinkBack
LinkBack URL LinkBack URL
About LinkBacks About LinkBacks
Bookmark & Share
Digg this Thread! Digg this Thread!
Add Thread to del.icio.us Add Thread to del.icio.us
Bookmark in Technorati Bookmark in Technorati
Tweet this thread Tweet this thread
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche

Zum Artikel Diskussion Bearbeiten Versionen
Eigenen Artikel verfassen

Kindergeld


Kindergeldes ist eine finanzielle Unterstützung, welche die Eltern eines Kindes in Anspruch nehmen können.

Ein Anspruch auf Kindergeld besteht in der Regel bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Falls das Kind sich in der Ausbildung befindet, kann diese Geldleistung allerdings bis zum 25. Lebensjahr weitergezahlt werden. Ist dies nicht der Fall und das Kind ist als arbeitslos gemeldet, so wird das Kindergeld nur bis zum 21. Lebensjahr ausgezahlt.Ein lebenslanger Kindergeldanspruch besteht für Eltern von Kindern mit geistiger oder körperlicher Behinderung, die wegen ihrer Behinderung ihren Unterhalt nicht selbst bestreiten können.

Wer erhält kein Kindergeld?
Kein Kindergeld erhalten Eltern für über 18-jährigen Kinder, wenn das Einkommen des Kindes mehr als 7680 € pro Jahr beträgt (Stand 1.6.2008). Auch nichtdeutsche Staatsbürger können Kindergeld beantragen. Notwendig ist hierfür allerdings eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis. Ein Sonderfall sind verheiratete Kinder. Diese erhalten nur dann Kindergeld, wenn der Ehepartner nicht in der Lage ist, den Unterhalt zu bestreiten.

Jedoch besteht unter folgenden Voraussetzungen kein Anspruch:

• wenn Ansprüche auf Kinderzulage aus der gesetzlichen
Unfallversicherung bestehen
• wenn die gesetzliche Rentenversicherung schon
Kinderzuschüsse zahlt
• wenn vergleichbare Geldleistungen schon von
ausländischen Staaten geleistet werden

Erhalten ALG-II-Empfänger Kindergeld?
Auch Beziehern von ALG II und Sozialgeld besitzen einen Anspruch auf Kindergeld, allerdings wird in diesem Fall das Kindergeld als Einkommen angerechnet.

Die Höhe des Kindergeldes beläuft sich für die ersten drei Kinder auf 154 € pro Monat. Ab dem vierten Kind werden 179 € ausgezahlt.

Für die Beantragung von Kindergeld sind amtliche Nachweise beizubringen:

• Geburtsurkunde
• Lebensbescheinigung für Kinder, die außerhalb des
Haushalts leben
• Haushaltsbescheinigung für Kinder, die innerhalb des
Haushalts leben
• Volljährige Kinder (über 18 Jahre): Nachweise über Art
und Dauer der Ausbildung (Schule = Schulbescheinigung,
Universität = Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildung
= Ausbildungsbescheinigung). Außerdem müssen
Einkommensbescheinigungen (Kontoauszüge oder
Lohnbescheinigungen) eingereicht werden.
• Volljährige Kinder (über 25 Jahre): In diesem Fall
müssen eventuell noch zusätzlich die
Dienstbescheinigungen vorgelegt werden.

LAG-Schleswig-Holstein zur Anrechnung des Kindergelds bei Prozesskostenhilfe

Mit Urteil des LAG-Schleswig-Holstein vom 11.11.2005 (Aktenzeichen 2 Ta 229/05) zu dem berechenbaren Einkommen im Rahmen der Prozesskostenhilfe ist auch das Kindergeld des Antragssteller mit einzuberechnen.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 03.05.2010, 11:31
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
0 Kommentare, 2.537 Zugriffe

Lesezeichen

Stichworte
anspruch, höhe, kindergeld



Lexikon

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

Gesetze


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN