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Kaufmännisches Bestätigungsschreiben (KSB)


Das kaufmännische Bestätigungsschreiben ist der wichtigste Fall des rechtserheblichen Schweigens.
Voraussetzung ist allerdings, dass mindestens der Empfänger des Schreibens ein Kaufmann im Sinne des HGB ist, denn das Schreiben ist ein kaufmännisches Rechtsinstitut.

Das kaufmännische Bestätigungsschreiben ist an sich ein Schreiben, das einen vorangegangen Vertragsschluss bzw. vorausgegangen Vertragsverhandlungen wiedergibt. Wiederspricht der Empfänger nicht, dann gilt der Vertrag mit dem Inhalt des kaufmännische Bestätigungsschreibens als geschlossen.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 01.07.2010, 15:18
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
handelsrecht, schweigen, zivilrecht



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