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Jugendstrafrecht


Unter dem Begriff Jugendstrafrecht versteht man besonderes Straf- und Strafprozessrecht für Jugendliche und Heranwachsende.

Diejenigen, die das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sind strafrechtlich nicht verantwortlich. Ein Jugendlicher (14 bis einschließlich 17 Jahre) ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.

Heranwachsende (18 bis einschließlich 20 Jahre) sind grundsätzlich voll verantwortlich. Bei Ihnen kann das Gericht Jugendstrafrecht anwenden, wenn die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, dass er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt. Die Praxis tendiert allerdings sehr oft zur Anwendung des Jugendstrafrechts.

Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich vom Erwachsenenstrafrecht in erster Linie durch die Rechtsfolgen einer Straftat. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) ist in erster Linie an einem erzieherischen Gedanken ausgerichtet. Der Jugendliche soll in erster Linie nicht für seine Tat bestraft werden, sondern durch erzieherische Mittel wieder auf den Rechten weg gebracht werden. Zuvorderst sind daher vom Richter Erziehungsmaßregeln auszusprechen. Erziehungsmaßregeln sind die Erteilung von Weisungen und die Anordnung, Hilfe zur Erziehung in Anspruch zu nehmen. Nur wenn solche Maßnahmen nicht ausreichen können Zuchtmittel und Jugendstrafe verhängt werden.

Über Verfehlungen Jugendlicher entscheiden die Jugendgerichte. Jugendgerichte sind der Strafrichter als Jugendrichter, das Schöffengericht (Jugendschöffengericht) und die Strafkammer (Jugendkammer). Das Verfahren gegen Jugendliche findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 04.05.2010, 10:42
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
heranwachsende, jugendrichter, jugendstrafe, jugendstrafgericht, jugendstrafrecht, zuchtmittel



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