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Joint Venture


Unter Joint Venture versteht man ein Gemeinschaftsprojekt beziehungsweise Gemeinschaftsunternehmen von mindestens zwei Unternehmen.

Das Joint Venture wird dabei meistens durch Gründung einer neuen selbstständigen Gesellschaft, an der die mindestens zwei Unternehmen mit ihrem Kapital beteiligt sind, durchgeführt. Dieses neue Unternehmen ist üblicherweise autonom und hat einen eigenen Geschäftszweck. Die Motive zur Gründung eines Joint Ventures sind vielfältig.

Joint Ventures dienen teilweise dazu um Synergien bei strategischen Unternehmenszielen zu erzeugen oder um länderübergreifend Tochtergesellschaften mit ausländischen Unternehmen zu gründen.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki-Redaktion, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki-Redaktion, 03.05.2010, 11:46
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
gemeinschaftsprojekt, gemeinschaftsunternehmen



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