| Themen/Artikel-Optionen | Thema durchsuchen | |||||||||
|
| Zum Artikel | Diskussion | Bearbeiten | Versionen |
| Eigenen Artikel verfassen Instandsetzung der Mietwohnung während der Mietzeit durch den VermieterInstandsetzung ist die Behebung eingetretener Schäden durch Reparatur oder notwendige Erneuerung bzw. Ersatzbeschaffung. Demnach besagt die Instandsetzung, dass ein ordnungswidriger Zustand in einen ordnungsgemässen zu überführen ist. Grundsätzlich beschränkt sich die Instandsetzungspflicht des Vermieters darauf, den vertraglich geschuldeten Zustand wieder herzustellen, der vom tatsächlich vorhandenen Zustand – etwa durch Maßnahmen des Mieters – abweichen kann. Die Instandsetzungspflicht umfasst nicht nur die Verpflichtung zur Beseitigung eines ohne Verschulden des Mieters oder Untermieters in einem Mietraum eingetretenen Schadens (z.B. Heizungsrohrbruch), sondern darüber hinaus die Beseitigung der als Folgeschäden eingetretenen Beschädigungen (z.B. am Deckenanstrich und an den Tapeten). Ebenso wenig kommt es für die Verpflichtung des Vermieters darauf an, ob er den Schaden zu vertreten hat. So muss er auch Schäden beheben, die auf höherer Gewalt (z.B. in die Wohnung eingedrungenes Hochwasser) oder auf dem Verschulden Dritter beruhen (z.B. Brandstiftung durch Unbekannte). Auch muss der Vermieter im Nachhinein erkannte umweltbedingte Mängel beheben, soweit andernfalls Gesundheitsschäden des Mieters zu befürchten sind. So ist er etwa gehalten, einen aussenliegenden Sonnenschutz anzubringen, wenn in nach Süden belegenen gewerblichen Mieträumen ganzjährig zeitweise derart hohe Temperaturen auftreten, dass die Nutzung erheblich beeinträchtigt wird; entsprechendes gilt für zu niedrige Temperaturen. Er ist ferner verpflichtet, die Ursache von Feuchtigkeitsschäden zu beseitigen soweit sie auf konstruktiven Schwachstellen des Gebäudes (Wärmebrücken) beruhen. Das gilt auch für die nachhaltige Beseitigung von Schimmel, selbst wenn bei der Errichtung des Gebäudes die damals maßgeblichen bautechnischen Bestimmungen eingehalten worden sind. Die Instandsetzungspflicht bezieht sich jedoch grundsätzlich nicht auf Schäden, die der Mieter schuldhaft verursacht hat. Diese hat der Mieter im Wege des Schadensersatzes zu beseitigen bzw. er muss für die erforderlichen Kosten aufkommen. Sofern sich der zu beseitigende Mangel auf eine Gefahrenquelle bezieht, kann sich der Vermieter nicht darauf berufen, dass diese schon jahrelang seit Mietbeginn besteht.
|
Ähnliche Themen/Artikel | ||
| Thema | Forum | Letzter Kommentar |
| Instandhaltung der Mietwohnung während der Mietzeit durch den Vermieter | Wiki | 03.05.2010 15:34 |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| instandsetzung, mietrecht, vermieter |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios