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| Eigenen Artikel verfassen Innerbetrieblicher SchadensausgleichDer innerbetriebliche Schadensausgleich ist ein Begriff des Arbeitsrechts. Es stellt eine Haftungsbeschränkung zugunsten des Arbeitsnehmers dar. Voraussetzung beim innerbetrieblichen Schadensausgleich ist ausschließlich, dass der Arbeitnehmer während einer betrieblichen Tätigkeit einen Schaden verursacht, für den er im Normalfall haften würde. Ist dies der Fall, dann haftet der Arbeitnehmer eingeschränkt. Das bedeutet, dass wenn der Arbeitnehmer einen Schaden mit einfacher Fahrlässigkeit verschuldet er gar nicht haftet. Liegt hingegen mittlere Fahrlässigkeit vor, dann wird das Verschulden zusammen mit dem Arbeitsgeber gequotelt. Der innerbetriebliche Schadensausgleich ändert allerdings nichts am Ergebnis, wenn der Arbeitnehmer grob Fahrlässig oder gar vorsätzlich einen Schaden verursacht.
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| Stichworte |
| arbeitsrecht, haftung, haftungserleichterung |
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