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Inkassounternehmen


Inkassounternehmen
Unternehmer, die nicht beglichene Rechnungen Ihrer Kunden eintreiben möchten, können verschiedene Wege gehen, um dieses Ziel zu erreichen. Entweder das Unternehmen beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Einforderung der Verbindlichkeiten oder ein Inkassounternehmen wird eingeschaltet. Sobald der festgelegte Zahlungstermin durch den Schuldner überschritten wurde und die Zahlung unstreitig ist, können Inkassounternehmen tätig werden. Zur Eintreibung benötigen diese unter anderem den Namen und die Adresse des Schuldners. Außerdem muss dem Inkassounternehmen die Forderungshöhe, den Mahngrund und die Rechnungsdaten erhalten.

Vorgehensweise von Inkassounternehmen
Nun kann das Unternehmen mit dem Forderungsmanagement beginnen. Der Erstkontakt mit dem Schuldner erfolgt meist über das Telefon, um den Ursachen der Zahlungsunwilligkeit des Schuldners nachzuspüren und dann schnellstmöglich eine Lösung für das Problem herbeizuführen. Grundsätzlich sind Inkassounternehmen daran interessiert, eine außergerichtliche Lösung mit dem Schuldner anzustreben. Sollte dies allerdings nicht durchführbar sein, so übernimmt das Unternehmen das komplette Forderungsmanagement bis hin zum Mahn- oder Klageverfahren. In Deutschland unterliegen Inkassounternehmen der Erlaubnispflicht. Etwa zwei Drittel der Inkassounternehmen in Deutschland sind im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) organisiert. Insgesamt ist die Branche in Deutschland durch etwa 750 Unternehmen vertreten.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 14.06.2010, 15:46
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
inkasso, inkassounternehmen, schuldrecht, zivilrecht



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