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Hypothek


Die Hypothek ist die Belastung eines Grundstückes mit einem Grundpfandrecht zur Sicherung einer Forderung. Die Hypothek gewährt dem Hypothekengläubiger ein Verwertungsrecht für das Grundstück, wenn der Schuldner nicht auf die Forderung nicht zahlt.

Der Hypothekengläubiger kann aus der Hypothek nicht auf Zahlung klagen, sondern nur auf Duldung der Zwangsvollstreckung. Der Hypothekenschuldner kann die Zwangsvollstreckung nach § 1142 BGB jedoch durch Zahlung abwenden, auch wenn er nicht der persönliche Schuldner ist.

Die Hypothek entsteht durch Einigung und Eintragung in das Grundbuch. Bei der Eintragung der Hypothek müssen der Gläubiger, der Geldbetrag der Forderung und, wenn die Forderung verzinslich ist, der Zinssatz, wenn andere Nebenleistungen zu entrichten sind, ihr Geldbetrag im Grundbuch angegeben werden.
Bei der sog. Briefhypothek muss darüber hinaus noch der Hypothekenbrief vom Schuldner an den Gläubiger ausgehändigt werden. Die Briefhypothek ist der Regelfall.

Die Hypothek ist ein akzessorisches Sicherungsmittel. Sie ist in ihrem Bestand von dem Bestehen der Forderung abhängig. Dadurch unterscheidet sie sich von der Grundschuld, einem ähnlichen Grundpfandrecht.

Zur Übertragung der Hypothek bedarf es wegen dieser Akzessorität gem. § 1153 I BGB der Abtretung der Forderung. Zur Abtretung der Forderung ist gem. § 1154 I S. 1 BGB die Erteilung der Abtretungserklärung in schriftlicher Form und Übergabe des Hypothekenbriefs erforderlich

Die Hypothek erstreckt sich auf die von dem Grundstück getrennten Erzeugnisse und sonstigen Bestandteile. Der Haftungsverband der Hypothek wird durch das Zwangsvollstreckungsrecht vor der Einzelzwangsvollstreckung durch Dritte Gläubiger geschützt.

Bei Befriedigung des Gläubigers aus dem Grundstück erlischt die Hypothek. Wenn der persönliche Schuldner die Forderung begleicht, die von der Hypothek gesichert wird, wandelt sich die Hypothek in eine Eigentümergrundschuld um.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 04.05.2010, 10:26
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
akzessorität, forderung, grundpfandrecht, grundstückskauf, grundstücksrecht, hypothek, kreditrecht



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