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Herkunftslandprinzip


Nach dem Herkunftslandprinzip hat ein Anbieter von Inhalten im Internet sich nur nach den gesetzlichen Regeln des Heimatlandes richten, in dem er seine Niederlassung hat.

Das Herkunftslandprinzip gilt jedoch nur für Unternehmen und nicht für Privatleute.

Unternehmer haben hierbei hinsichtlich ihrer Waren - und Dienstleistungen nur die Regeln ihres Herkunftslandes zu beachten. Sie unterliegen daher auch nur den Anforderungen ihres Heimatlandes, wenn sie ihre Dienste und Inhalte in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union anbieten oder anbieten.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki-Redaktion, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki-Redaktion, 03.05.2010, 11:43
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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