| Themen/Artikel-Optionen | Thema durchsuchen | |||||||||
|
| Zum Artikel | Diskussion | Bearbeiten | Versionen |
| Eigenen Artikel verfassen Heizpflicht des VermietersIst im Mietvertrag eine Heizpflicht des Vermieters nicht vereinbart worden stellt sich die Frage, inwiefern der Vermieter dazu verpflichtet ist zu heizen, beziehungsweise die Heizungsanlage laufen zu lassen. Grundsätzlich gilt in solchen Fällen die allgemeine Heizperiode vom 1. Oktober bis einschließlich zum 1. April. Viele Vermieter neigen dazu, außerhalb dieser Heizperiode, die Heizungsanlage niedriger zu stellen, um Kosten einsparen zu können. Allerdings ist der Vermieter dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die vermiete Wohnung das ganze Jahr eine angemessene Temperatur besitzen kann. Das bedeutet, dass beispielsweise bei niedrigen Temperaturen schon im September der Vermieter die Heizungsanlage so einzustellen hat, dass eine Beheizung der Wohnung möglich ist. Als Orientierung hat die Rechtsprechung entschieden, dass der Vermieter dann die Anlage so einstellen muss, wenn die Wohnungstemperatur ohne Heizung unter 18 Grad fällt.
|
Ähnliche Themen/Artikel | ||
| Thema | Forum | Letzter Kommentar |
| Kündigungsschreiben des Vermieters | Wiki | 03.05.2010 16:01 |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| heizung, mietrecht, zivilrecht |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios