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| Eigenen Artikel verfassen HausordnungDie Hausordnung ist eine Sammlung privatrechtlicher Vorschriften, die in einem nicht für die Öffentlichkeit bestimmten oder nicht der staatlichen Verwaltung unterstehenden Gebäude gilt. Die Hausordnung soll das einträchtige Zusammenleben der Mietparteien in einem Hause gewährleisten. Hausordnungen dürfen keine Paragraphen enthalten, die den allgemein gültigen Gesetzen widersprechen. Es ist in Deutschland nicht Vorschrift, in einem für Besucher zugänglichen Gebäude die Hausordnung kenntlich zu machen. Meistens ist eine Hausordnung als Anlage zu einem Mietvertrag beigefügt. Eine Hausordnung wird erst durch Vereinbarung der Parteien, nicht ihr blosses Vorhandensein oder ihren Aushang (z.B. im Treppenhaus) Vertragsbestandteil. Sofern eine Hausordnung nicht Vertragsbestandteil wurde oder eine solche nicht vorhanden ist, ist der Vermieter nach h.M. berechtigt, eine solche einseitig zu erlassen. Der Inhalt ist auf Anordnungen beschränkt, die für die Erhaltung der Ordnung im Hause erforderlich sind oder die ordnungsgemässe Handhabung der Mietsache beschreiben. Dagegen ist die Auferlegung von Beschränkungen sowie die Begründung von Pflichten einseitig nicht möglich. In der Hausordnung sind vor allem die Hausreinigung und die Benutzung der gemeinsam zur Verfügung stehenden Einrichtungen (Waschküche, Trockenboden, Speicher, Garten) geregelt. Die Hausordnung enthält aber auch Bestimmungen zum Schutz der Mieter vor gegenseitigen Belästigungen wie z.B. Hausmusik. Nur die Hausordnung kann als vereinbarte Grundlage für eine Kehrwochenregelung herangezogen werden, da diesbezügliche gesetzliche Regelungen nicht vorhanden sind. Im öffentlich-rechtlichen Bereich werden Ordnungen zum Zugang und zur Nutzung öffentlicher Einrichtungen in der Regel in Benutzungsordnungen und (öffentlich-rechtlichen) Hausordnungen geregelt. Solche Ordnungen sind in der Regel bekannt zu machen, zumindest auszuhängen oder zur Einsicht bereitzuhalten.
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| hausordnung, mietrecht |
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